Förderung

Was und wen wir fördern

Unsere Förderrichtlinien

Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen an soziale Projekte und Einrichtungen

 

Auf der Grundlage von § 11 Abs. 1 2. Spiegelstrich der Satzung des Vereins

vom 1. November 2005 beschließt die Mitgliederversammlung am 28.11.2009

die nachstehende Richtlinie:

  1. Förderfähig sind nur solche Vorhaben, deren Umsetzung auf dem Gebiet der Stadt Görlitz erfolgt.

  2. Über die in § 1 Abs. 3 der Satzung aufgeführten Zwecke hinaus können im Einzelfall auch solche Vorhaben gefördert werden,
    1. die zielgerichtete sozialpädagogische Maßnahmen auch für sozial nicht benachteiligte Kinder zum Inhalt haben,
    2. die sich speziell an den Bedürfnissen älterer Menschen orientieren.

  3. Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften sowie die Stadt Görlitz.

  4. Voraussetzung für eine evtl. Förderung ist eine i. d. R. formelle Antragstellung (Formular) an den Verein.

  5. Der Vorstand prüft neben den formalen Voraussetzungen die Übereinstimmung des im Antrag angegebenen Zweckes mit den satzungsmäßigen Zwecken in § 1 Abs. 3 der Satzung und erstellt aus den Anträgen eine Vorlage.

  6. Die Vorlage wird vom Vorstand mit einfacher Mehrheit festgestellt.

  7. Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt aufgrund der Vorlage des Vorstandes durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung. Die einfache Mehrheit ist ausreichend.